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AGB

von

DJ SINDORF

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1. Vertragspartner

Nachstehende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für

Vertragsverhältnisse zwischen DJ-Sindorf und dem

Vertragspartner (Veranstalter/ Auftraggeber).

 

2. Vertrag

Verträge zwischen DJ-Sindorf und dem Vertragspartner entstehen durch:

 

- die Annahme eines schriftlichen Angebotes (auch per gegenseitiger Bestätigungs-EMail)

- einen schriftlichen Vertrag (auch per gegenseitiger Bestätigungs-EMail)

 

Mündliche Absprachen müssen schriftlich festgehalten werden und sind

dem Vertragspartner zur Kenntnis zu geben. (auch per E-Mail)

 

3. Rücktritt vom Vertrag

Rücktritt seitens des Vertragspartners ist möglich, jedoch werden die Ausfallkosten

wie folgt berechnet (grundsätzlich):

 

- mit Vertragsabschluss bis 30 Tage vor der Veranstaltung 40% der Gage

- 30 bis 20 Tage vor der Veranstaltung = 50% der Gage

- 19 bis 3 Tage vor der Veranstaltung = 70% der Gage

- 2 Tage vor, bis zum Tag der Veranstaltung = 90% der Gage

 

Ein Rücktritt vom Vertrag ist schnellstmöglich, schriftlich (auch per Email), DJ-Sindorf bekannt zu geben.

 

4. Ausnahmen

Sollte der Veranstalter/ Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, jedoch einen neuen freien

Termin mit DJ-Sindorf vereinbaren, so können die Ausfallkosten entfallen.

Grundsätzlich ist auch eine kurzfristige Absage wegen Krankheit/ Unfall/ Tod möglich, hier wird dann jedoch um eine Bescheinigung gebeten.

 

Ein Rücktritt/ Absagen der Veranstaltung durch DJ-Sindorf ist möglich, bei Krankheit/ Unfall/ Tod. In den vorgenannten Fällen wird DJ-Sindorf versuchen, für einen entsprechenden Ersatz - DJ zu den vereinbarten Konditionen zu sorgen oder eine sonstige Lösung zu finden.

Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht!

 

5. Haftung

Für Personen- und / oder Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter/ Auftraggeber.

Ist ein Schaden, durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln, von DJ-Sindorf verursacht worden, ist der Veranstalter/ Auftraggeber von der Haftung befreit.

 

Für Schäden am Equipment von DJ-Sindorf, die während der Veranstaltung durch Gäste/ Publikum, fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der Veranstalter/ Auftraggeber oder gegebenfalls der Verursacher persönlich!

Sofern DJ-Sindorf durch nicht zu verantwortende Umstände (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- und / oder Stromschwankungen) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, kein Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung der offenen Zahlung.

Kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Gästen/ Publikum im Veranstaltungsraum, ist DJ-Sindorf berechtigt das Programm zu unterbrechen, ggf. auch ganz abzubrechen (ohne Leistungsabzug).

 

6. Zahlungen

Zahlungen sind grundsätzlich vor Ort, vor/ während oder nach der Veranstaltung in BAR zu entrichten. Der Veranstalter hat für die entsprechenden Barmittel zu sorgen.

Sollte dies nicht der Fall sein ist DJ-Sindorf, bei Feststellung einer Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters/ Auftraggebers, berechtigt das Programm sofort abzubrechen.

Nur bei schriftlicher Vereinbarung ist eine Zahlung per Überweisung auf das Konto von DJ-Sindorf möglich.

Die Kontodaten werden dem Veranstalter im Vertrag gesondert genannt.

Es erfolgt keine Ausweisung der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 Abs. 1 UStG.

 

7. GEMA- Gebühren

DJ-Sindorf informiert hiermit den Veranstalter/ Auftraggeber, dass er überwiegend digitale Kopien über Laptop/ PC abspielt.

Erforderliche Lizenzen nach dem Tarif (VR-ö) werden durch DJ-Sindorf erworben und getragen!

DJ Sindorf (Jörg Steinbach) ist bei der GEMA eingetragen und lizensiert!

Alle anderen Gebühren für die GEMA, werden vom Veranstalter/Auftraggeber getragen und direkt an die GEMA abgeführt.

Der Veranstalter/Auftraggeber kümmert sich bei der GEMA selber um die Höhe der anfallenden Gebühren und die Anmeldung der Veranstaltung.

Bei „reinen“ Privatveranstaltungen kann die GEMA-Gebühr entfallen.

 

8. Allgemeines

Von Seiten des Vertragspartners können Wünsche und Programmabläufe vor der Veranstaltung mit DJ Sindorf vereinbart werden.

Generell ist DJ-Sindorf, in seiner Musik und Programmgestaltung frei.

Selbstverständlich wird DJ-Sindorf bemüht sein, die Veranstaltung zur vollen Zufriedenheit des Veranstalters/ Auftraggebers, zu erfüllen.

Weiterhin wird DJ-Sindorf bemüht sein Musikwünsche zu erfüllen.

Ein Anspruch auf die Erfüllung eines Musikwunsches besteht jedoch nicht.

 

Der Veranstalter/ Auftraggeber stellt einen geeigneten Stromanschluss zur Verfügung.

 

9. Sonstige Bestimmungen

DJ-Sindorf überträgt dem Veranstalter/ Auftraggeber das Recht, auf Veranstaltungsankündigungen mittels Plakaten, Flyer, etc. den Markennamen "DJ-Sindorf" zu veröffentlichen, gerne können hierzu auch professionelle Labels/ Dateien zur Verfügung gestellt werden!!

Die Nennung des Bürgerlichen Namens oder gar der Privatanschrift hat zu unterbleiben.

 

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche, gesetzliche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt, in Kraft!

Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

11. Erfüllung/ Gerichtsstandort

Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen DJ-Sindorf und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Als Erfüllungsort und Gerichtsstandort, soweit rechtlich zulässig, wird 50171 Kerpen vereinbart.

 

12. Datenschutz

Nutzung und Weitergabe personenbezogener Daten:

Soweit Sie uns personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt haben, verwenden wir diese nur zur Beantwortung Ihrer Anfragen, zur Abwicklung mit Ihnen geschlossener Verträge und für die technische Administration. Ihre personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung oder zu Abrechnungszwecken erforderlich ist, Sie zuvor eingewilligt haben oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen. Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen, wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist.

Auskunftsrecht personenbezogener Daten

 

Der Nutzer hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten!

 

Stand: 03.05.2018

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Kontakt

Name: Steinbach, Jörg

Anschrift: Willi-Graf-Str. 8, 50170 Kerpen

E-Mail-Adresse: Info@DJ-Sindorf.de

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